Gesetzlich versichert
Wir behandeln Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen. Mit Ihrer ärztlichen Verordnung rechnen wir direkt mit der Kasse ab, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.
Alles, was Sie vor Ihrem ersten Besuch wissen sollten: wie die Abrechnung läuft, was Sie mitbringen und was die Zuzahlung kostet.
Ob gesetzlich oder privat versichert, nach einem Arbeitsunfall oder als Selbstzahler: Wir behandeln Sie gern. So läuft die Abrechnung für Sie.
Wir behandeln Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen. Mit Ihrer ärztlichen Verordnung rechnen wir direkt mit der Kasse ab, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.
Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe einreichen. Wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall behandeln wir Sie auf Verordnung des Durchgangsarztes. Wir rechnen direkt mit der Berufsgenossenschaft ab, für Sie fällt keine Zuzahlung an.
Sie möchten ohne Kassenrezept zu uns kommen, etwa mit Privatrezept oder für Prävention und Training? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie zu Möglichkeiten und Kosten.
Gut zu wissen: Mit Kassenrezept muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen. Melden Sie sich am besten gleich, wenn Sie Ihre Verordnung haben.
10 %der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu, ebenso alle mit Befreiungsausweis ihrer Krankenkasse.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Fragen zu Ihrem Termin oder zur Behandlung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie da.